Gründung einer Geschäftseinheit in Schweden (Aktualisierung) | Internationales Anwaltsnetzwerk

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1. BESCHREIBUNG DER IN JEDER GERICHTSBARKEIT VERFÜGBAREN UNTERNEHMENSARTEN, ÜBER DIE GESCHÄFTE ZU TÄTIGEN SIND, UND FRAGEN, DIE BEI ​​DER AUSWAHL EINER UNTERNEHMENSART ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND –

Die häufigste Unternehmensform in Schweden ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sw. Aktiebolag). Es stehen jedoch verschiedene Arten von Unternehmen zur Verfügung, um ein Unternehmen zu gründen. Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Entitäten sowie die damit verbundenen Vor- und Nachteile beschrieben.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung –

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Unternehmensform, bei der die Gesellschafterhaftung normalerweise auf das in die Gesellschaft investierte Kapital beschränkt ist, d. h. die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Es ist das vorrangige Prinzip des schwedischen Rechts, dass die Direktoren des Verwaltungsrats und der Geschäftsführer nach geltendem Recht für die Gesellschaft und ihre Aktivitäten rechtlich verantwortlich sind. Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist optional, muss jedoch mindestens 25.000 SEK betragen, und das Stammkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 500.000 SEK betragen. Ein wesentlicher Vorteil für eine schwedische Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Vergleich zu vielen anderen Jurisdiktionen in ganz Europa besteht darin, dass es möglich ist, verschiedene Aktienklassen mit unterschiedlichen Kapital- und Stimmrechten zu haben („A“-Aktien und B“)…

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