Vollständiges Urteil des Bundesgerichtshofs zum zweiten Testfall und Star Entertainment | Denton

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Vollständiges Urteil des Bundesgerichtshofs zum zweiten Testfall und Star Entertainment |  Denton

Kontext

Am 21. Februar 2022 hat das Plenum des Bundesgerichtshofs, bestehend aus den Richtern Moshinsky, Derrington und Colvin, ein Urteil gefällt LCA Marrickville Pty Limited gegen Swiss Re International SE [2022] FCAFC 17 bei fünf Anrufen im zweiten typischen Fall einer Betriebsunterbrechung (Zweiter Testfall) und der Anruf von The Star Entertainment Group Limited gegen Chubb Insurance Australia Ltd & Ors [2022] FCAFC 17 (Ausgewählte Unterhaltung). Die sechs Berufungen wurden zusammen über einen Zeitraum von fünf Tagen vom 8. bis 12. November 2021 verhandelt.

Im zweiten Musterfall stimmte das Plenum den Feststellungen von Richter Jagot im Wesentlichen zu und nahm in jedem Fall geringfügige Änderungen an den Antworten auf die in den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs gestellten Fragen vor. In Bezug auf die Berufung von Star Entertainment stimmte das Gesamtgericht den Argumenten und Schlussfolgerungen von Chief Justice Allsop bei der Abweisung der Berufung zu.

Erstinstanzliche Entscheidungen

In einem früheren Artikel haben wir zehn wichtige Fragen beleuchtet, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs im zweiten Musterverfahren ergeben. Ein Link zu diesem Artikel ist zugänglich Hier. Von den zehn wichtigen Fragen bezieht sich der einzige wesentliche Unterschied des gesamten Bundesgerichtshofs auf die Interessenfrage nach Abschnitt 57 des Versicherungsvertragsgesetzes von 1984 (Cth) (Frage 9). Auch der Gesamtbundesgerichtshof bestätigte die Feststellungen in Bezug auf JobKeeper nicht.

In einem anderen früheren Artikel haben wir die Entscheidung in Star Entertainment kommentiert. Ein Link zu diesem Artikel ist zugänglich Hier. Dieses Urteil bleibt auch angesichts der Unterstützung des Gesamtbundesgerichts für das erstinstanzliche Urteil relevant.

Separate Beschwerdefragen im zweiten Musterfall

Interesse

Im Prozess kam Jagot J. zu dem Schluss, dass es für Versicherer nicht unangemessen wäre, Zinszahlungen gemäß Abschnitt 57 des Gesetzes zurückzuhalten Versicherungsvertragsgesetz 1984 (Cth) es sei denn und bis zur endgültigen Feststellung seiner Zahlungspflicht im zweiten Regelfall.

In der Berufung widersprach das gesamte Bundesgericht. Die Richter Derrington und Colvin (in Übereinstimmung mit Richter Moshinsky) entschieden, dass es normalerweise erforderlich ist, den Tag zu bestimmen, an dem ein angemessener Versicherer den Anspruch bezahlt hätte, vorausgesetzt, der Versicherer gelangte zu den tatsächlichen Feststellungen, zu denen das Gericht letztendlich gelangt ist, und hat ansonsten das Richtige angenommen Stellungnahme zu seiner Rechtslage. Die Richter Derrington und Colvin (in Übereinstimmung mit Richter Moshinsky) wiesen auch darauf hin, dass die Frage der Angemessenheit bis zu einem gewissen Grad von den Tatsachen des jeweiligen Einzelfalls abhängt und dass außergewöhnliche Umstände vorliegen können.

JobKeeper

Im Prozess kam Jagot J zu dem Schluss, dass im Rahmen des JobKeeper-Programms erhaltene Zahlungen mit jeder Entschädigungsverpflichtung eines Versicherers verrechnet werden sollten und dass der allgemeine Grundsatz der Entschädigung gelte. Seine Ehren wies auch Eingaben von Versicherungsnehmern zurück, dass der Zweck von JobKeeper zwar mit den Auswirkungen von COVID-19, aber nicht mit einem versicherten Risiko zusammenhängt.

Das Full Federal Court hob beide Feststellungen auf und stellte stattdessen fest, dass:

  1. Zahlungen, die im Rahmen des JobKeeper-Programms erhalten werden, sollten unter Bezugnahme auf die Konstruktion und Anwendung der Versicherungsbedingungen und nicht auf einen allgemeinen gesetzlichen Entschädigungsgrundsatz geregelt werden; und
  2. kein ausreichender kausaler Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und den Zahlungen im Rahmen des JobKeeper-Programms bestand.

Indem sie die Auslegung der Bedingungen der Police einem allgemeinen Prinzip der Entschädigung vorziehen, zitieren und wenden die Richter Derrington und Colvin (in Übereinstimmung mit Richter Moshinsky) Passagen von Richter Meaghar in an Mobis Parts Australia Pty Ltd gegen XL Insurance Company SE (2018) 363 ALR 730, wo angemerkt wird, dass die von der jeweiligen Police bereitgestellte Entschädigung nicht einfach gegen den „tatsächlichen Schaden“ gerichtet ist, sondern vielmehr in einer Berechnungsformel für versicherte Bruttogewinnverluste enthalten ist, die die Anwendung des Entschädigungsprinzips qualifiziert.

Sie verneinen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Betriebsunterbrechungsdeckung und JobKeeper gibt, und beziehen sich auf die Berechtigung für JobKeeper-Zahlungen als finanziell und unabhängig davon, ob es innerhalb eines Umkreises der Räumlichkeiten zu einem Ausbruch kommt oder nicht.

Vorwärts gehen

Die Parteien des zweiten Testfalls und Star Entertainment haben bis zum 21. März 2022 Zeit, um die Zulassung der Berufung beim High Court zu beantragen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Partei Rechtsmittel einlegen wird.

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